E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen von anderen Unternehmern empfangen zu können.

Grundsätzlich besteht ab dem 1. Januar 2025 die Verpflichtung im B2B-Bereich (Unternehmer an Unternehmer) elektronische Rechnungen auszustellen. Für den Versand von E-Rechnungen wurden Übergangsfristen und wenige Ausnahmen definiert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen.

Übergangsfrist: bis Ende 2026

Bis Ende 2026 kann anstelle einer E-Rechnung weiterhin eine Papierrechnung oder eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung versendet werden, wenn der Empfänger der Rechnung dem zustimmt.

Übergangsfrist: bis Ende 2027

Auch bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Papierrechnungen oder in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnungen versendet werden. Zusätzlich zur Zustimmung des Empfängers ist hierfür aber noch eine weitere Voraussetzung: Das erstellende Unternehmen darf im vorangegangenen Kalenderjahr maximal einen Gesamtumsatz (gemäß § 19 Abs. 3 UStG) von 800.000 € erzielt haben.

Gibt es Ausnahmen bei der E-Rechnungspflicht?

 Folgende Rechnungen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen:

  • Rechnungen an Endverbraucher
  • Rechnungen an Unternehmen im Ausland
  • Kleinstrechnungen unter 250 €
  • Rechnungen für Fahrausweise

Die Welt wird digitaler. Das bedeutet auch, dass sich im Geschäftsalltag die E-Rechnung zunehmend durchsetzt. Ein großer Vorteil digitaler Rechnungen ist ihre Effizienz. Zudem trägt die E-Rechnung dazu bei, die Abläufe im Büro sowie in der Buchhaltung nachhaltiger und transparenter zu gestalten.

Vergleiche Anlage

So können Sie auf E-Rechnung umstellen

Mit Lösungen wie Lexware Office (über diesen Link 6 Monate kostenlos) sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. So können Sie beispielsweise mit Lexware Office Rechnungen erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten.

Eine E-Rechnung ist ganz allgemein eine standardisierte, maschinenlesbare, digitale Rechnung. Alle Informationen sind in einem elektronischen Format gespeichert. Die E-Rechnung liegt also ausschließlich in elektronischer Form vor und wird nicht auf Papier ausgehändigt.